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Compliance

Respekt und Vertrauen für ein ehrliches, direktes und faires Miteinander

Bei Plansee bekennen wir uns klar zu ethischen Geschäftspraktiken und zur Einhaltung der geltenden Gesetze. Ebenso wie zu einem ehrlichen, direkten und fairen Umgang mit unseren Mitarbeitenden, Lieferanten, Kunden, Partnern und den Menschen an den Standorten, wo wir tätig sind.

Unsere Unternehmenspolitik leitet sich aus den Grundsätzen ab, die in unserem Verhaltenskodex definiert sind. Dies ist die Voraussetzung für eine erfolgreiche und langfristige Zusammenarbeit.

Unser Verhaltenscodex

Unser Verhaltenscodex gibt den Mitarbeitenden Leitregeln für das Geschäftsleben und die Erfüllung ihrer Aufgaben vor. Mit diesen Leitregeln bekennen wir uns zu ethischen Geschäftspraktiken, zur Einhaltung der geltenden Gesetze und machen unsere Mitarbeitenden mit den Erwartungen vertraut.

Zum Code-Of-Conduct

Unser Hinweisgebersystem

Das Hinweisgebersystem der Plansee HLW, der GTP, der Plansee Group Service und der Plansee Holding an ihren europäischen Standorten bietet Hinweisgebern die Möglichkeit, (auch) anonym und sicher Gesetzesverstöße und/oder Verstöße gegen die Leitregeln des Verhaltenskodex in den genannten Unternehmen zu melden.

Die Plattform kann von Mitarbeitenden, Kunden, Lieferanten oder anderen Personen bei einem begründeten Verdacht genutzt werden.

  • Für welche Themen kann das Hinweisgebersystem genutzt werden?

    Grundsätzlich: Das Hinweisgebersystem soll verwendet werden für Hinweise, wenn ein begründeter Verdacht besteht, dass gegen Gesetze und/oder gegen die Leitregeln des Verhaltenskodex der beteiligten Unternehmen verstoßen wurde. Dazu gehören unter anderem:

    • Bestechung, Korruption, Wettbewerbs- und Kartellrechtsverstöße, Bilanzfälschung, Betrug, Untreue, Verletzung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen
    • Verstöße gegen die Exportkontrolle
    • Verstöße gegen das Umwelt- und Arbeitsschutzrecht
    • Verstöße gegen Datenschutzrecht
    • Verstöße gegen Bestimmungen bei Konfliktmineralien
    • Straftaten gegen Personen
    • Straftaten wie Eigentumsdelikte oder betriebliche Sabotage
    • Schwerwiegende arbeitsrechtliche Pflichtverletzungen
    • Schwerwiegende Verstöße gegen Gleichbehandlungsgesetze
    • Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung oder rassistisch motivierte Vergehen

     

  • Wie können Sie einen Hinweis geben?

    Melden Sie Ihren Hinweis an die von den beteiligten Unternehmen beauftragte Anwaltskanzlei FS-PP.

    Zur Hinweismeldung

    Dort stehen Ihnen folgende Meldewege zur Verfügung:

    • Telefonanruf zu den üblichen Geschäftszeiten unter Tel. +49 30 318 685 932. Sie können direkt mit einem der Anwälte sprechen.
    • Versenden einer E-Mail an die eigens dafür eingerichtete Adresse: compliance-plansee-group@fs-pp.de. Bitte schildern Sie Ihren Vorwurf möglichst genau und für externe Personen nachvollziehbar.
    • Nutzung eines anonymen Postfachs. Weitere Informationen dazu erhalten Sie auf der Homepage der Anwaltskanzlei FS-PP

    Grundsätzlich ist das Hinweisgebersystem so aufgebaut, dass alle Hinweise vertraulich behandelt werden und dem Hinweisgeber – wenn er dies wünscht – Anonymität zugesichert ist.

  • Wie geht es weiter, wenn Sie einen Hinweis gegeben haben?

    Die externe Anwaltskanzlei FS-PP prüft den Hinweis. Falls ein begründeter Verdacht für einen erheblichen Rechtsverstoß vorliegt, gibt FS-PP diesen Hinweis mit einer juristischen Bewertung an das zuständige Compliance Committee der beteiligten Unternehmen weiter. Die Weitergabe erfolgt jedoch nur dann, wenn der Hinweisgebers ausdrücklich zugestimmt hat.

    Der Eingang eines Hinweises muss innerhalb von sieben Tagen bestätigt werden. Innerhalb von drei Monaten muss der Hinweisgeber eine Rückmeldung erhalten, wie sein Hinweis behandelt wurde.

    Sollte der Hinweis zutreffen und ein Rechtsverstoß ermittelt werden, so kann dies für die betroffenen Personen arbeitsrechtliche oder strafrechtliche Folgen haben.

  • Für welche Standorte wird das Hinweisgebersystem eingeführt?

    Ab dem 1.2.2021 wird das Hinweisgebersystem für folgende Standorte eingeführt:

    • Plansee Holding AG
    • Plansee Group Service GmbH
    • Plansee SE in Reutte mit Sales Offices und Vertriebsbüros in Europa: Sales Office Germany, Sales Office UK, Sales Office Italy,Sales Office Nordic
    • Plansee Nederland
    • Plansee Composite Materials GmbH
    • CIME BOCUZE SAS
    • Plansee Powertech AG
    • Global Tungsten & Powders spol. s.r.o.
    • Tikomet Oy

Sehen Sie hier unsere Datenschutzerklärung zum Hinweisgebersystem ein:

Datenschutz Hinweisgebersystem